Aktuelle Infos zur Vogelgrippe aus dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

 Der Nationalpark Wattenmeer ist Rastplatz für zahlreiche Zugvögel. Die Vogelgrippe stellt grundsätzlich eine Gefahr für Wildvögel dar, insbesondere wenn das Virus – wie derzeit berichtet – verstärkt bei ziehenden Vogelarten auftritt. Die Situation wird daher fortlaufend beobachtet. Bislang gibt es im Nationalpark keine Hinweise auf ein außergewöhnlich starkes Seuchengeschehen unter den rastenden Zugvögeln. Die Nationalparkverwaltung steht hierzu im engen Austausch mit den Veterinärbehörden und Fachleuten, um bei Bedarf schnell reagieren zu können.

Im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer werden Totfunde von Wildvögeln ganzjährig systematisch erfasst, unter anderem im Rahmen der Spülsaumkontrollen auf den Ostfriesischen Inseln. Die Nationalparkverwaltung arbeitet hierbei eng mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dem Mellumrat e.V. sowie Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zusammen.

Nach aktuellem Stand konnten in den letzten Monaten im Nationalpark nur bei einzelnen Tieren Infektionen mit der Vogelgrippe nachgewiesen werden. Es liegen derzeit keine Hinweise auf ein vermehrtes Auftreten von Totfunden vor, die auf ein größeres Seuchengeschehen hindeuten würden. Die gemeldeten Totfunde werden bei Auffälligkeiten den zuständigen Veterinärbehörden übermittelt, die über weitere Maßnahmen wie Beprobungen entscheiden.

Für alle, die im Nationalpark unterwegs sind und tote oder kranke Vögel entdecken, gelten folgende Hinweise:

      • Fassen Sie die Tiere keinesfalls an. Menschen können zu Virenträgern werden und das Virus weiterverbreiten.

     

      • Halten Sie Abstand und belassen Sie das Tier an Ort und Stelle.

     

      • Lassen Sie auch Ihren Hund nicht an die Tiere heran (Anleinpflicht beachten).

     

      • Das Einsammeln von Kadavern erfolgt nur, wenn eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder ein Seuchengeschehen vermutet wird. Die Entscheidung darüber treffen die örtlichen Veterinärämter.