Umweltverbände kritisieren Jagdregelungen im Nationalpark Wattenmeer

Keine Jagd im Nationalpark / Natur Natur sein lassen

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat durch die Verlängerung der Jagdpachtverträge für die Inseln Norderney, Baltrum, Langeoog und Wangerooge die Jagd im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer nicht nur für weitere neun Jahre genehmigt, sondern auch bisherige Beschränkungen aufgehoben! Da sich die Jagdausübung direkt auf den Tierbestand des Wattenmeeres auswirkt und darüber hinaus Unruhe in einen Bereich trägt, der sich natürlich entwickeln soll, hat der NABU über das Umweltinformationsgesetz (UIG) die Zusendung der Pachtverträge beim Umweltministerium eingefordert, um zu prüfen, ob die Verträge mit Einschränkungen versehen wurden, die eine Jagdausübung an die Anforderungen des Nationalparks anpasst. Dieser Antrag wurde an das Landwirtschaftsministerium weitergeleitet, das dem Antrag „teilweise“ stattgegeben hat. Dem NABU wurden nur die Teile der geltenden Jagdpachtverträge der Inseln Norderney, Baltrum, Langeoog und Wangerooge übersandt, die nach Abschätzung des Landwirtschaftsministeriums Umweltinformationen enthalten. Die nun vorliegenden, in vielen Passagen und ganzen Paragraphen geschwärzten Jagdpachtverträge, zeigen dennoch in den ungeschwärzten Abschnitten, dass eine deutliche Ausweitung der Jagd zu den vorherigen Pachtverträgen erfolgt ist.

Gesellschaftsjagden als touristisches Event?

Schockiert zeigen sich die Umweltverbände über die Erweiterung  von Gesellschaftsjagden, die jetzt je nach Insel öfter durchgeführt bzw. zu verschiedenen Terminen auf verschiedene Gebiete aufgesplittet werden dürfen. Hinzu kommt, dass zwei weitere Gesellschaftsjagden zur Kaninchenjagd gesondert durchgeführt werden können und die Jagd auf Wasserfederwild nicht mehr als Gesellschaftsjagd angerechnet wird. D.h. hier können weitere 10 Tage gem. des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) bei der Nationalparkverwaltung angemeldet werden. „Eine Gesellschaftsjagd widerspricht den Nationalparkzielen in jeder Hinsicht. Jagdgesellschaftliche Events über den Schutzzweck zu stellen sei absurd. In den Ruhezonen des Nationalparks muss die Jagd grundsätzlich untersagt werden“, sind sich die Naturschutzverbände einig. Nationalparke sollen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.

Keine Freizeitjagd im Wattenmeer
Generell gilt: „Eine Freizeitjagd im Nationalpark Wattenmeer ist mit den Schutzzielen nicht zu vereinbaren, besonders die Jagd auf ‚Wasserfederwild‘“, empören sich die Niedersächsischen Naturschutzverbände. „Dabei kann das Land Niedersachsen als Eigentümerin der Flächen auf eine Jagdausübung schlichtweg verzichten – wenn es denn will und sich internationalen Standards verpflichtet fühlt.“

Flächen der Nationalparkverwaltung übertragen

„Die Zuständigkeit für die landeseigenen Flächen im Nationalpark muss von der Domänenverwaltung auf die Nationalparkverwaltung übertragen werden“, fordern die Naturschutzverbände. Dies entspricht auch einer Empfehlung im Nationalpark-Evaluierungsbericht aus 2012/2013. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass z.B. Wildfütterungen sowie die Anlage von weiteren jagdlichen Einrichtungen vom Domänenamt genehmigt werden können, obwohl die Nationalparkverwaltung die Gebietsentwicklung verantworten muss.

Die Verbände fordern Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast daher auf:

· die kürzlich neu abgeschlossenen Jagdpachtverträge zurück zu nehmen,

· auslaufende Jagdpachtverträge nicht zu verlängern,

· die Vorbildfunktion des Landes im Nationalpark auf landeseigenen Flächen durch einen Verzicht auf die Jagdausübung umgehend sicher zu
stellen und

· der Nationalparkverwaltung ggf. Maßnahmen zur Bestandslenkung von Tierarten als Ausnahme zu übertragen, etwa bei eingeführten Prädatoren
oder Kaninchen und Damwild.

HINTERGRUND: Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer liegt inmitten einer der weltweit wichtigsten Drehscheiben des Vogelzugs und wurde – wie inzwischen das gesamte drei Staaten übergreifende Wattenmeer – von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt. Mehr als 10 Millionen Wat- und Wasservögel aus einem riesigen Einzugsgebiet der nördlichen Erdhalbkugel ziehen jährlich durch das Gebiet an der südlichen Nordseeküste. Sie sind auf ihrer anstrengenden Reise, die bei einigen Arten bis ins südliche Afrika reicht, auf störungsfreie Rastplätze und die nahrungsreichen Watten und Salzwiesen des Wattenmeers angewiesen. Eine Jagd stellt gerade zur Zugzeit eine große und schwerwiegende Störung der rastenden Vögel dar.

 

G E M E I N S A M E    P R E S S E M I T T E I L U N G

vom
Naturschutzbund Niedersachsen (NABU)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Niedersachsen e.V. und Landesverband Bremen e.V.
Der Mellumrat e.V.
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU)
NaturFreunde Deutschland e.V. Landesverband Niedersachsen
Naturschutzverband Niedersachsen e.V. (NVN)
Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz e.V. (WAU)

Hannover, 26.11.2018