Gesetzesänderungen für mehr Natur- und Artenschutz

Niedersächsischer Landtag beschließt Gesetzesänderungen für mehr Natur- und Artenschutz. Ein Erfolg für das Volksbegehren “Artenvielfalt JETZT!”

Grünland und artenreiche Wiesen sowie Gewässerrandstreifen werden besser geschützt,
der Pestizideinsatz in wichtigen Naturbereichen wird verboten, der Wiesenvogelschutz wird
ausgeweitet, heimische Baumarten gefördert und der Anteil des Ökolandbaus gesteigert:
Diese und weitere Eckpunkte für besseren Tier- und Pflanzenschutz in Niedersachsen hat
das niedersächsische Parlament heute beschlossen und gesetzlich verankert.
Der Initiator*innenkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt.Jetzt! begrüßt die Landtagsbeschlüsse
und sagt: „Ohne das Volksbegehren hätte es den Niedersächsischen Weg und die heutigen Beschlüsse nie gegeben“, sagt Initiator und Grünen-Landesvorsitzender Hanso Janßen. „Dank des Volksbegehrens gibt es jetzt verbindliche Gesetze und verbindliche Zusagen für wirksame Förderprogramme und Verordnungen. Es ist ein großer Schritt, dass die Landwirtschaft diese verbindlichen rechtlichen Regelungen jetzt ausdrücklich mitträgt, nachdem sie anfänglich ausschließlich auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt hat.“ Wir danken deshalb allen, die für das Volksbegehren vor Ort engagiert Unterschriften gesammelt haben genauso wie allen, die mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren unterstützt haben!“, sagt Initiatorin und Grünen-Landesvorsitzende Anne Kura. „Dem Volksbegehren mit seinen mehr als 220 Bündnispartnern ist es zu verdanken, dass die Landesregierung mit den Landwirtschafts- und Umweltverbänden in den Dialog getreten und den Niedersächsischen Weg gestartet hat. Mit den jetzt beschlossenen Gesetzen sind wir einen bedeutenden Schritt vorangekommen“, sagt Dr. Nick Büscher, Initiator und 1. stellvertretender NABU-Vorsitzender. Der Landesvorsitzende des NABU und ebenfalls Initiator Dr. Holger Buschmann ergänzt: „Wir werden auch als Bündnis den Niedersächsischen Weg weiter intensiv begleiten. Es wird jetzt auf die Umsetzung der Gesetze, der vereinbarten Förderprogramme und Verordnungen ankommen, denn vor Ort wird sich zeigen, ob der Artenschwund gestoppt werden kann. Allerdings ist klar, dass wir beim Kampf gegen das Artensterben erst ganz am Anfang stehen. Nicht nur auf Landes-, sondern insbesondere auf Bundes und EU-Ebene müssen jetzt entsprechende Schritte folgen.”