Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN hat gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz neuen Lösungsvorschlag für eine „Deutsche Küstenwache” erarbeitet.
Varel/Nordeeküste – „Die Schutzgemeinschaft ist nun schon seit vielen Jahrzehnten mit der Notwendigkeit einer ‘Deutschen Küstenwache’ befasst”, blickt SDN-Vorsitzender und Bürgermeister Gerd-Christian Wagner zurück. So hätten sich in dieser Zeit fast alle Fraktionen des Deutschen Bundestages dafür ausgesprochen. In ihr sollten, so Wagner weiter, zunächst alle Vollzugsorgane See des Bundes und später auch der Küstenländer unter einheitlicher Führung zusammengefasst werden.
Schritte auf dem Weg ihrer Realisierung wären zwar gemacht worden, aber immer wieder auf halber Strecke – obwohl einmal Bestandteil eines Koalitionsvertrages – stecken geblieben.
Bereits im Jahre 2017 habe die SDN ein umfangreiches Positionspapier zum Thema veröffentlicht, das noch heute auf www-sdn-web.de eingesehen werden kann. „In der ganzen Zeit haben wir verschiedene Abgeordnete und Verbände angesprochen und die Inhalte dieses Positionspapiers mit ihnen näher erläutert“, so Wagner weiter. Dabei hätte man sich zum notwendigen Umbau der maritimen Sicherheitssysteme in der Bundesrepublik durchaus interessiert gezeigt. Allerdings hätten insbesondere mehrere Bundestags-Abgeordnete immer wieder ausdrücklich betont, bewährte Strukturen erhalten, keine neue Behörde und erst recht keine Mammutbehörde schaffen und auch keine Grundgesetzänderung einleiten zu wollen.
Die Mitglieder des „Arbeitskreis Deutsche Küstenwache“ in der SDN haben nunmehr das 2017‘er Papier überarbeitet und dabei die Bedenken und Anregungen der Abgeordneten berücksichtigt. Alles mit dem Ziel, eine einheitliche Küstenwache beinhaltend der Aufgabe der Havariebekämpfung unter einer Führung ins Leben zu rufen. In dem nun veröffentlichten „Positionspapier Deutsche Küstenwache 2021“ wird als Lösungsvorschlag nun ein Weg aufgezeigt – unter Vermeidung einer Grundgesetzänderung und Beachtung langjähriger Forderungen des Bundesrechnungshofes sowie der föderalen Struktur – ohne Einrichtung einer zusätzlichen Behörde ein effektives maritimes Vollzugssystem zu installieren.
Demnach liegt die Lösung darin, die Überwachungs-, Kontroll- und Vollzugsaufgaben auf See als sonderpolizeiliche Aufgabe – wie schon Luftsicherheit und Bahnpolizei – der Bundespolizei zu übertragen. Der gesetzliche Änderungsbedarf wäre überschaubar und auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes fänden gebotene Berücksichtigung.
Zudem, so der Arbeitskreis bestehend aus Vertretern der SDN, sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz, sei Schifffahrtpolizei eine Bundesaufgabe, die den Ländern zur Ausübung übertragen worden wäre und von diesen jederzeit an den Bund zurückgegeben werden könne.
Die vorhandenen Führungsstrukturen müssten einfach gestrafft werden, ist der SDN-Vorsitzende überzeugt, um auch in besonderen Einsatzlagen schnell und kompetent reagieren zu können. Bundespolizei See, Havariekommando, Zoll und Fischereiaufsicht sollten demnach als „DEUTSCHE KÜSTENWACHE“ zusammengefasst und dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zugeordnet werden. Die
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bliebe davon unberührt, ebenso die Schnittstellen zur Deutschen Marine und zu den Wasserschutzpolizeien der Küstenländer. Bei der Integration der letzteren sei allerdings eine grundgesetzkonforme Lösung möglich.
Somit fordert die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. die „alten“ und „neuen“ Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, eine politische Initiative in diese Richtung zu ergreifen.