Sterben der Schweinswale vor den Niederlanden

Schweinswal vor Kerteminde Foto: SDNWeser/Wattenmeer/Varel. „Es ist zwar noch nicht wirklich geklärt, woran die hundert und mehr Schweinswale Ende August vor der niederländischen Küste gestorben sind”, mahnt SDN-Vorsitzender und Bürgermeister Gerd-Christian Wagner, „aber nahezu alle Vermutungen der angefragten Wissenschaftler haben direkt etwas mit menschlichem Fehlverhalten gegenüber den Bewohnern des Küstenmeeres zu tun.”  Außerordentlich besorgniserregend sei aus Sicht der niederländischen Fachleute, dass sich unter den Todfunden hauptsächlich adulte Schweinswale Erwachsene befänden, obwohl die ja naturgemäß stärker als ihre Jungtiere seien. Scheinbar wiesen etliche der toten Tiere Hämatome und für Fraßspuren untypische Hautdefekte auf, die eine Folge von Altmunitionssprengungen sein könnten. Der genaue Untersuchungsbefund aber steht noch aus „Vor unseren Küsten der Nord- und Ostsee gibt es trotz allen Schutzes immer weniger Schweinswale“ , bedauert der SDN-Vorsitzende. Allein der Bestand vor Sylt sei laut der Tierärztlichen Hochschule Hannover in den vergangenen 17 Jahren um 60 Prozent geschrumpft. Eines der größten Probleme für die auf ihre akustischen Sinne angewiesenen Meeressäuger sei die zum großen Teil durch den Schiffsverkehr ausgelöste Hintergrundbelastung durch Unterwasserlärm in den Meeren, dem sie wohl bis zu fast 90 Prozent ihrer Lebenszeit ausgesetzt wären. Dabei seien sie auf kleine Beutetiere angewiesen, was sie besonders anfällig für Störungen mache und in Folge ihre Ernährung häufig stark erschwere. Eine Konsequenz daraus: Die lärmempfindlichen Tiere werden inzwischen nur noch vier bis sechs Jahre alt – ursprünglich waren es 20 Jahre. Und das, wo die weiblichen Tiere erst mit drei bis fünf Jahren geschlechtsreif sind und dann pro Jahr maximal ein Kind bekommen. „So können sie ihre Population nicht erhalten. Sie sterben auf Dauer einfach weg“, so Wagner. Die  Schutzgemeinschaft deutsche Nordseeküste fordert alle an den Störungen Beteiligten auf, ihre Aktivitäten streng auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und dabei vor allem das Lebensrecht der vielen Lebensformen in der Nordsee als Priorität mit zu bedenken. „Ich sehe hier ganz im Sinne des Beschlusses vom 24. März 2021 am Bundesverfassungsgericht eine Stärkung ökologischer Verantwortung und Nachhaltigkeit als unsere unbedingte Pflicht der Natur und besonders den folgenden Generationen gegenüber”, bestärkt Gerd-Christian Wagner seine Forderung.